Sie sind hier: Therapie Kosten

Kosten für Psychotherapie, Lebensberatung und Coaching

Vorbemerkungen

Hypnotherapie, Coaching und Lebensberatung bei Nürnberg, Fürth, Erlangen

Die Kosten für psychologische Beratung (Lebensberatung, Coaching) und viele nachweislich wirksame Therapieverfahren (wie z. B. Klientenzentrierte Gesprächstherapie, Gestalttherapie, Hypnosetherapie, Existenzielle Therapie) werden in Deutschland leider von keiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine Kostenübernahme ist nur bei "Richtlinienverfahren"-Behandlung möglich - ob dies nun sinnvoll ist oder nicht.

Ich habe mich ganz auf eben diese oben genannten "alternativen" Therapieverfahren konzentrieren und somit spezialisieren können, da ich als Heilpraktiker (Psychotherapie) grundsätzlich nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen kann.

Gesetzlichen Krankenkassen arbeiten zudem auch nur mit einer limitierten Anzahl an Psychotherapeuten zusammen, weswegen die Wartezeit für einen Therapieplatz bei Kassentherapeuten mitunter mehrere Wochen oder gar Monate betragen kann.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen unter bestimmten Vorraussetzungen die Kosten zumindest anteilsmässig.

Ihre Vorteile als Selbstzahler im Allgemeinen:

  1. Sie haben eine viel größere Auswahl bei der Suche nach Therapeuten und Beratern.
  2. Sie können zwischen vielen psychotherapeutischen Methoden/Techniken frei wählen.
  3. Sie haben in der Regel eine wesentlich kürzere Wartezeit. Therapieplätze auf Kosten der gesetzlichen Krankekassen sind knapp, die Wartezeiten betragen teilweise Wochen und Monate.
  4. Sie haben als Selbstzahler keine (sonst übliche) mehrwöchige Unterbrechung einer angefangenen Therapie bis zu einer Bewilligung der weiteren Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
  5. Krankenversicherungen zahlen nur bei sogenannten "Störungen mit Krankheitswert". Wenn Sie selbst bezahlen gibt es keine Bedingungen, mit welchem Anliegen Sie sich an einen Therapeuten wenden. Sie müssen niemanden Rechenschaft ablegen und begründen, warum Sie zu mir kommen.
  6. Es muss kein Bericht verfasst werden, in dem steht, wie "krank" Sie sind. Wir können uns ganz auf Ihr Heil-Werden konzentrieren.
  7. Dass Ihr Name in keiner Versicherungsakte auftaucht, kann auch wichtig sein beim Abschluss von Versicherungen (z.B. private Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung), Sie ersparen sich erhöhte Beiträge oder Nichtannahme.
  8. Auch bei der Bewerbung für bestimmte Berufen kann es von Vorteil sein, dass "Psychotherapie" nicht in der Krankenversicherungsakte steht.
  9. Sie können die Dauer der Beratung oder Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen selbst bestimmen.
  10. Die Investition von eigenem Geld kann die Motivation erhöhen, sich zur persönlichen Gewinn-Steigerung stärker auf den Beratungs- oder Therapieprozess einzulassen.
  11. Sie bekommen auch dann eine Therapie oder Beratung, wenn Sie als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie sind.

Dem Rechtsverhältnis zwischen einem Heilpraktiker und seinen Klienten liegt dem Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugrunde. Die Abrechnungsgrundlage eines Heilpraktikers in Deutschland ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985 (GebüH 85) der Deutschen Heilpraktikerverbände.

Ich pflege mit meinen Klienten individuelle, von diesem Gebührenverzeichnis abweichende Honorarvereinbarungen zu treffen, wobei ich die finanzielle Situation meiner Klienten berücksichtige. Gerne teile ich Ihnen auf Anfrage meinen regulären Honorarsatz mit.


In einem unverbindlichen Erstgespräch können Sie mich kennenlernen und mir in Ruhe Ihr Anliegen schildern. Für dieses Erstgespräch, in dem ich mir eine volle Therapiestunde für Sie Zeit nehme, berechne ich einen deutlich reduziertes Honorar, das ich Ihnen bei einer Folgesitzung anrechnen werde. Entscheiden Sie sich also für weitere Sitzungen, bleibt dieses Erstgespräch kostenfrei.


Mit wievielen Sitzungen muss ich rechnen, bis mein Problem gelöst ist?

Ich verstehe das Anliegen meiner Klienten, zu erfahren, wie lange es dauert, bis es ihnen wieder besser geht oder Ihr Problem gelöst ist, schließlich kommen sie mit einem Leidensdruck zu mir. Jedoch ist jeder Mensch eine einzigartige Persönlichkeit mit einem anderen Lebenshintergrund, eingebettet in ein anderes soziales Umfeld mit individuellen Denk- und Verhaltensweisen. Daher ist es mir nicht so leicht möglich, exakt zu prognostizieren, innerhalb welcher Zeit ein Problem für sie zufriedenstellend gelöst werden kann.
Aus diesem Grunde biete ich meinen Klienten im Erstgespräch in der Regel an, erst einmal 5 bis 10 Sitzungen zu vereinbaren. In dieser Zeit können sie meist schon spüren, ob wir auf dem richtigen Weg sind, eine Entlastung merken oder sich bei mir gut aufgehoben fühlen. Oft zweigt sich eine gewisse Erleichterung schon nach wenigen Sitzungen, da sie merken: Da ist jemand da, der mich ernst nimmt und versteht, der mir Zeit gibt mich auszudrücken und meine Probleme anzuprechen, da ist jemand, dem ich vertrauen kann.

 * HpG = Heilpraktikergesetz